Übersicht Bund-Länder-Hilfen zu wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Corona-Virus
Stand: 23. März 2020
Neben der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Bereich von Gesundheit, Sicherheit und Ordnung bedarf es zur Sicherung des wirtschaftlichen Fundamentes unserer Gesellschaft schneller und umfassender Maßnahmen von Bund und Ländern. Dazu sind in den letzten Tagen in hoher Geschwindigkeit eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht worden, die diesem Ziel dienen sollen. Die verschiedenen Hilfen sollen passgenau für die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse sein – vor allem aber schnell und zuverlässig helfen.
Nachfolgende Aufstellung ermöglicht einen Überblick über den derzeitigen Stand. Es werden jeweils weiterführende Informationen und Ansprechpartner zu den verschiedenen Programmen und Ebenen angeboten.
Zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen in der Corona-Krise hat das Bundeskabinett ein Hilfspaket in Höhe von 156 Milliarden Euro beschlossen. Sie teilen sich wie folgt auf:
Kleine Unternehmen und Selbstständige – Betriebe unterstützen; Insolvenzen verhindern
Die Bundesregierung stellt ein Hilfsprogramm im Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro zugunsten von Klein- und Solo-Selbstständigen zur Verfügung. Der Großteil der Geldgelder soll als Darlehen vergeben werden, aber auch direkte Zuschüsse werden verteilt.
Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe erhalten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Das Ziel ist ein Zuschuss, insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Zudem können Selbstständige bei persönlichen existentiellen Schwierigkeiten Zugang zur Grundsicherung erhalten.
Des Weiteren wird ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufgestellt. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.
Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dieser um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
Die Auswirkungen des Corona-Virus betreffen ganz Europa. Deswegen sind die deutschen Maßnahmen mit der Europäischen Kommission verzahnt. Sie hat um Liquiditätsengpässe zu verhindern, ergänzend zu den Bundesmitteln eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro eingerichtet.
Unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894 wird eine hilfreiche Übersicht mit weiteren Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bereitgestellt.
KfW-Bank:
Der KfW-Bank kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
Unter folgender Internetseite können individuelle Informationen eingeholt werden:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline der KfW
Telefon: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Ein Faktenblatt zum KfW-Sonderprogramm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faktenblatt-kfw-
sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Hotlines für weitere individuellere Informationen:
Kurzarbeitergeld – Arbeitnehmern helfen; Beschäftigung sichern:
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind rückwirkend zum 1. März 2020 – vorerst bis zum 31.12.2020 befristet – wie folgt erleichtert:
Qualifizierungschancengesetz
Die Zeit der Nichtbeschäftigung kann auch durch Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Dem dient das Qualifizierungschancengesetz. Die Förderung der Weiterbildung Beschäftigter ist unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden. Für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten kann das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung mit bis zu 75 Prozent bezuschusst werden. Ferner kann es für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten Zuschüsse für die Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent geben.
Jobcenter
Grundsätzlich gilt: Anträge oder Anliegen werden auch ohne persönlichen Kontakt entgegengenommen und bearbeitet. Die Auszahlung von Leistungen ist sichergestellt.
Bis die normale Arbeitsfähigkeit der Jobcenter wiederhergestellt ist, gilt folgendes:
Mehr Schutz für Mieter
In der Corona-Krise soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen. Davon sind auch Unternehmen und Geschäfte betroffen, deren Räumlichkeiten gepachtet sind.
Mehr Schutz für Familien
Eltern von Kindern unter zwölf Jahren erhalten Anspruch auf eine Kompensation in Höhe von 67 Prozent ihres Lohnausfalls, wenn sie wegen mangelnder Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Hierfür kommen bis zu 1,36 Millionen Betroffene in Frage. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter den Kinderzuschlag bekommen. Geprüft werden soll statt des Einkommens aus den vorangegangenen sechs Monaten nur das vom Vormonat.
Kranken- und Pflegeversicherung – gesundheitliche Fragen
Entscheidend ist die Durchbrechung der Infektionskette. Dem dient das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Kontaktverbot. Je weiter die Zahl der Erkrankten zeitlich gestreckt werden kann, umso besser kann die gesundheitliche Versorgung wirken. Deshalb wollen wir die Zahl der 28 000 Intensivbetten in Krankenhäuser massiv ausbauen. Für jedes neu geschaffene Intensivbett erhalten die Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro.
Für Patienten, die nur eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege haben und nicht die Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Corona-Verdacht erfüllen, darf der Arzt nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausstellen. Die Krankschreibung wird per Post zugestellt. Das gilt auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes entsprechend.
Bestehende Vorgaben aus den Heilmittelrichtlinien, etwa hinsichtlich des unverzüglichen Beginns und der Durchgängigkeit von Behandlungen z.B. in der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie, wurden ausgesetzt. Patienten können mit ihren Therapeuten einen späteren Beginn der Behandlung und auch eine längere Unterbrechung vereinbaren, ohne dass neue Verordnungen ausgestellt werden müssen. In einer Reihe von Heilmittelbereichen kann die Leistung auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung erbracht werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt die bei den 27 000 Pflegeheimen und Pflegediensten in Deutschland entstehenden Corona bedingten Mehrkosten bei den finanziellen Sonderausgaben, etwa der Kosten für die Schutzausrüstung. Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen werden weiter finanziert, auch wenn die Einrichtungen geschlossen sind. Die Pflegekräfte können anderweitig eingesetzt werden, etwa bei der Versorgung in Pflegeheimen.
Gebündelte Informationen der gesamten Landesregierung sowie Fragen und Antworten finden Sie unter www.land.nrw/corona
Das Wirtschaftsministerium informiert über: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ergänzende öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.
Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufgestellt und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorgesehen. Die Maßnahmen des Landes umfassen – über die Steuerentlastungen und Bürgschaften hinaus – eine große Zahl von Themengebieten, die in den nächsten Tagen weiter konkretisiert und dann auch veröffentlicht werden.
Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
Liquiditätssicherung
Individuelle Beratung wird zudem durch die landeseigene Förderbank NRW.BANK geleistet: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.
Zudem heißt es in § 56 des Infektionsschutzgesetzes, dass „Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme […] ruht, […] neben der Entschädigung […] von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang“ erhalten.
Steuerliche Maßnahmen
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen aus. Für die Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Formular zur Verfügung. Dies ist abrufbar unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-
19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf
Das Finanzamt Viersen bietet individuelle Informationen. Es ist erreichbar unter
Telefon: 02162 955 0
E-Mail: Service@FA-5102.fin-nrw.de
Eine Übersicht zum NRW-Rettungsschirm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf
Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Ebenso informiert die IHK zu vielfältigen Themen wie:
Unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de gibt es weitere Informationen. Zudem ist die IHK unter folgender Telefonnummer 02151 635 424 sowie per Mail an corona@mnr.ihk.de erreichbar.
Aktuelle Informationen erhalten Sie zudem auf den Webseiten der beiden Abgeordneten und auf Facebook. Vielen Dank für die sehr ausführliche Zusammenstellung der Informationen.
Uwe Schummer MdB:
Webseite: https://www.uwe-schummer.de/
Facebook: https://www.facebook.com/UweSchummer/
Dr. Marcus Optendrenk MdL:
Webseite: http://www.marcus-optendrenk.de/
Facebook: https://www.facebook.com/MarcusOptendrenk/