• CHRISTIAN PAKUSCH

    Der neue Bürgermeister

Übersicht Bund-Länder-Hilfen zu wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Corona-Virus

Stand: 23. März 2020

Neben der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Bereich von Gesundheit, Sicherheit und Ordnung bedarf es zur Sicherung des wirtschaftlichen Fundamentes unserer Gesellschaft schneller und umfassender Maßnahmen von Bund und Ländern. Dazu sind in den letzten Tagen in hoher Geschwindigkeit eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht worden, die diesem Ziel dienen sollen. Die verschiedenen Hilfen sollen passgenau für die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse sein – vor allem aber schnell und zuverlässig helfen.

Nachfolgende Aufstellung ermöglicht einen Überblick über den derzeitigen Stand. Es werden jeweils weiterführende Informationen und Ansprechpartner zu den verschiedenen Programmen und Ebenen angeboten.

Bundeshilfen zur Sicherung von Beschäftigung

Zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen in der Corona-Krise hat das Bundeskabinett ein Hilfspaket in Höhe von 156 Milliarden Euro beschlossen. Sie teilen sich wie folgt auf:

Kleine Unternehmen und Selbstständige – Betriebe unterstützen; Insolvenzen verhindern

Die Bundesregierung stellt ein Hilfsprogramm im Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro zugunsten von Klein- und Solo-Selbstständigen zur Verfügung. Der Großteil der Geldgelder soll als Darlehen vergeben werden, aber auch direkte Zuschüsse werden verteilt.

Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe erhalten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Das Ziel ist ein Zuschuss, insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Zudem können Selbstständige bei persönlichen existentiellen Schwierigkeiten Zugang zur Grundsicherung erhalten.

Des Weiteren wird ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufgestellt. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dieser um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Die Auswirkungen des Corona-Virus betreffen ganz Europa. Deswegen sind die deutschen Maßnahmen mit der Europäischen Kommission verzahnt. Sie hat um Liquiditätsengpässe zu verhindern, ergänzend zu den Bundesmitteln eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro eingerichtet.

Unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894 wird eine hilfreiche Übersicht mit weiteren Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bereitgestellt.

KfW-Bank:

Der KfW-Bank kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.

Unter folgender Internetseite können individuelle Informationen eingeholt werden:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Hotline der KfW
Telefon: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr

Ein Faktenblatt zum KfW-Sonderprogramm finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faktenblatt-kfw-
sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Hotlines für weitere individuellere Informationen:

  • Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus für Bürger (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
    Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
    Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
  • Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus für Unternehmen:
    Telefon: 030 18 615 1515
  • Informationstelefon des Bundeswirtschaftsministeriums für den Mittelstand,
    Existenzgründung und Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
    Telefon: 030 340 606 560
  • Hotlines für Unternehmen und Bürger
    Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus:
    Telefon: 030 346 465 100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

Kurzarbeitergeld – Arbeitnehmern helfen; Beschäftigung sichern:

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind rückwirkend zum 1. März 2020 – vorerst bis zum 31.12.2020 befristet – wie folgt erleichtert:

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (statt bisher 1/3), damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der BA erstattet.
  • Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeitnehmer erhalten; es gibt keine Ungleichbehandlung mit Stammpersonal.
  • In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
  • Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Arbeitsagentur anzeigen; das gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen.
  • Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen vor Ort. Ausführliche Informationen der BA finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013530.pdf
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20
  • Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
  • Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

Qualifizierungschancengesetz

Die Zeit der Nichtbeschäftigung kann auch durch Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Dem dient das Qualifizierungschancengesetz. Die Förderung der Weiterbildung Beschäftigter ist unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden. Für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten kann das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung mit bis zu 75 Prozent bezuschusst werden. Ferner kann es für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten Zuschüsse für die Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent geben.

Jobcenter

Grundsätzlich gilt: Anträge oder Anliegen werden auch ohne persönlichen Kontakt entgegengenommen und bearbeitet. Die Auszahlung von Leistungen ist sichergestellt.

Bis die normale Arbeitsfähigkeit der Jobcenter wiederhergestellt ist, gilt folgendes:

  • Vorrang hat, dass Menschen ihre Leistungen bekommen. Anträge (Erstanträge wie auch Weiterbewilligungsanträge) können per Post, E-Mail oder telefonisch abgegeben werden, das gleiche gilt für einzureichende Unterlagen. Fristen werden großzügig gesetzt oder verlängert.
  • Die Leistungen laufen weiter: Sollten einzelne oder mehrere Jobcenter geschlossen werden müssen, übernehmen vertretungsweise andere Jobcenter die Bearbeitung.
  • Bei Quarantäne werden Leistungen weitergezahlt.
  • Wer im Ausland festsitzt, weil Flüge gestrichen wurden oder er in Quarantäne oder erkrankt ist, behält seinen Leistungsanspruch.
  • Wer in einer Notlage ist und kein Geld zur Verfügung hat, kann ein Darlehen bekommen, wenn kein Bankkonto vorhanden ist, auch als Auszahlschein, der im Einzelhandel deutschlandweit gegen Bargeld eingelöst werden kann.

Mehr Schutz für Mieter

In der Corona-Krise soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen. Davon sind auch Unternehmen und Geschäfte betroffen, deren Räumlichkeiten gepachtet sind.

Mehr Schutz für Familien

Eltern von Kindern unter zwölf Jahren erhalten Anspruch auf eine Kompensation in Höhe von 67 Prozent ihres Lohnausfalls, wenn sie wegen mangelnder Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Hierfür kommen bis zu 1,36 Millionen Betroffene in Frage. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter den Kinderzuschlag bekommen. Geprüft werden soll statt des Einkommens aus den vorangegangenen sechs Monaten nur das vom Vormonat.

Kranken- und Pflegeversicherung – gesundheitliche Fragen

Entscheidend ist die Durchbrechung der Infektionskette. Dem dient das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Kontaktverbot. Je weiter die Zahl der Erkrankten zeitlich gestreckt werden kann, umso besser kann die gesundheitliche Versorgung wirken. Deshalb wollen wir die Zahl der 28 000 Intensivbetten in Krankenhäuser massiv ausbauen. Für jedes neu geschaffene Intensivbett erhalten die Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro.

Für Patienten, die nur eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege haben und nicht die Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Corona-Verdacht erfüllen, darf der Arzt nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausstellen. Die Krankschreibung wird per Post zugestellt. Das gilt auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes entsprechend.

Bestehende Vorgaben aus den Heilmittelrichtlinien, etwa hinsichtlich des unverzüglichen Beginns und der Durchgängigkeit von Behandlungen z.B. in der Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie, wurden ausgesetzt. Patienten können mit ihren Therapeuten einen späteren Beginn der Behandlung und auch eine längere Unterbrechung vereinbaren, ohne dass neue Verordnungen ausgestellt werden müssen. In einer Reihe von Heilmittelbereichen kann die Leistung auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung erbracht werden.

Die Pflegeversicherung übernimmt die bei den 27 000 Pflegeheimen und Pflegediensten in Deutschland entstehenden Corona bedingten Mehrkosten bei den finanziellen Sonderausgaben, etwa der Kosten für die Schutzausrüstung. Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen werden weiter finanziert, auch wenn die Einrichtungen geschlossen sind. Die Pflegekräfte können anderweitig eingesetzt werden, etwa bei der Versorgung in Pflegeheimen.

Ergänzende Maßnahmen von NRW

Gebündelte Informationen der gesamten Landesregierung sowie Fragen und Antworten finden Sie unter www.land.nrw/corona

Das Wirtschaftsministerium informiert über: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ergänzende öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufgestellt und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorgesehen. Die Maßnahmen des Landes umfassen – über die Steuerentlastungen und Bürgschaften hinaus – eine große Zahl von Themengebieten, die in den nächsten Tagen weiter konkretisiert und dann auch veröffentlicht werden.

Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.

  • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  • Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
  • Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“).
  • Es wird mit Hochdruck an einer Verlängerung des Gründerstipendiums NRW gearbeitet, damit keine gute Gründeridee verloren geht.

Liquiditätssicherung

  • Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.
  • Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Telefonnummer für Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro) der Bürgschaftsbank: 02131 5107 200
  • Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

Individuelle Beratung wird zudem durch die landeseigene Förderbank NRW.BANK geleistet: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800

  • Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
  • Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe

Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

  • Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen.
  • Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444;
  • Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Herr Tölle 0251 591-8218; Frau Volks 0251 591-8411; Herr Konopka 0251 591-8136

Zudem heißt es in § 56 des Infektionsschutzgesetzes, dass „Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme […] ruht, […] neben der Entschädigung […] von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang“ erhalten.

Steuerliche Maßnahmen

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen aus. Für die Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Formular zur Verfügung. Dies ist abrufbar unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-
19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

  • Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen.
    Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Steuerstundungen
  • Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.

Das Finanzamt Viersen bietet individuelle Informationen. Es ist erreichbar unter

Telefon: 02162 955 0
E-Mail: Service@FA-5102.fin-nrw.de

Eine Übersicht zum NRW-Rettungsschirm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf

Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Ebenso informiert die IHK zu vielfältigen Themen wie:

  • Kurzarbeitergeld
  • Überbrückungskredite
  • Insolvenzrecht
  • Steuern, Steuerstundung, Ausgestaltung Verlustrücktrag/-vortrag sowie Umgang mit Umsatzsteuer
  • Außenwirtschaft, Lieferketten und Transporte
  • Ausbildung
  • Sach- und Fachkundeprüfungen

Unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de gibt es weitere Informationen. Zudem ist die IHK unter folgender Telefonnummer 02151 635 424 sowie per Mail an corona@mnr.ihk.de erreichbar.

Aktuelle Informationen erhalten Sie zudem auf den Webseiten der beiden Abgeordneten und auf Facebook. Vielen Dank für die sehr ausführliche Zusammenstellung der Informationen.

Uwe Schummer MdB:
Webseite: https://www.uwe-schummer.de/
Facebook: https://www.facebook.com/UweSchummer/

Dr. Marcus Optendrenk MdL:
Webseite: http://www.marcus-optendrenk.de/
Facebook: https://www.facebook.com/MarcusOptendrenk/